lizenzvereinbarung

LIZENZERTEILUNG

1. Die private, nicht kommerzielle Nutzung ist unentgeltlich (Freeware).

2. Die kommerzielle Nutzung ist als Donationware zu sehen. Bei regelmäßiger Verwendung sollte eine angemessene Spende in einem für den Anwender angemessen Rahmen für die Entwicklung erfolgen.

3. Sie können kTimeStamp gerne verlinken, weiter geben oder in Download Archive aufnehmen, jedoch muss ein Link zu dieser Seite (http://www.ktimestamp.com) beigefügt werden.

4. Die Aufnahme in kostenpflichtige Softwarearchive, auch wenn es sich um alternative ‚Premium-Downloads‘ handelt, ist strikt untersagt! Sie sind nicht befugt, diese Software (oder Teile davon) unter anderem Namen, mit anderen Copyright-Informationen oder in sonstiger Art modifiziert erneut zu veröffentlichen! Dies schließt ausdrücklich auch das Verpacken in andere Programme (sogenannte Downloader) ein, die dem Benutzer weitere Software (wie Toolbars, Systembereinigung, etc.) empfehlen!

GARANTIE

5. In dem durch das anwendbare Recht zulässigen Umfang garantiert der Lizenzgeber weder, dass die Software unterbrechungsfrei arbeiten wird, noch dass sie frei von Defekten sein wird, noch dass sämtliche entdeckten Defekte behoben werden. Sämtliche Software und Dokumentation wird ohne irgendeine ausdrückliche oder gesetzliche Garantie geliefert. Der Lizenzgeber garantiert nicht ihre Marktgängigkeit oder ihre Eignung für einen bestimmten Zweck. Einige Länder oder Staaten lassen keine Einschränkungen zu gesetzlichen Garantien zu, so dass die oben genannte Beschränkung vielleicht auf den Lizenznehmer nicht zutrifft. Der Lizenznehmer übernimmt die gesamten Kosten für jeden Schaden, der sich ergibt aus der Information, die in der Software enthalten oder durch sie kompiliert wird. Der Lizenznehmer übernimmt jegliche Verantwortung für die Auswahl der Software, um ihre beabsichtigten Ergebnisse zu erzielen, und für die Installation, die Benutzung und die erhaltenen Ergebnisse der Software.

HAFTUNG

6. In dem maximalen Ausmaß, den das anwendbare Recht zugesteht, ist/sind der Lizenzgeber oder dessen Lieferanten in keinem Fall haftbar für irgendeinen direkten oder indirekten Schadenersatz, Schadenersatz für Aufwendungen bei Vertragserfüllung oder Schadenersatz für Folgeschäden gleich welcher Art (einschliesslich – ohne Beschränkung – Schadenersatz für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder sonstigen Vermögensschaden), die sich aus der Anwendung oder der Unfähigkeit der Anwendung der Software ergeben, selbst wenn der Lizenzgeber über die Möglichkeit solcher Schadenersatzfälle informiert worden ist. Auf keinen Fall übersteigt des Lizenzgebers Gesamthaftung gegenüber dem Lizenznehmer für sämtlichen Schadenersatz in jedem einzelnen oder mehreren Ansprüchen den Betrag, den der Lizenznehmer für die Software bezahlt hat. Diese Beschränkung findet ungeachtet des Fehlens eines wesentlichen rechtsmittels Anwendung. Da einige Länder oder Staaten den Ausschluss oder die Einschränkung der Haftung nicht zulassen, findet die vorgenannte Einschränkung auf sie möglicherweise keine Anwendung.

RECHTSMITTEL

7. Eine Verletzung dieser Lizenzvereinbarung durch den Lizenznehmer verschafft dem Lizenzgeber den Anspruch auf Unterlassungsanspruch und/oder sonstige gerechte Entlastung zusätzlich zu den weiteren gesetzlich zugestandenen Rechtsmitteln.

Urheber und Entwickler von kTimeStamp ist:

Sönke Köhn
Leopoldstraße 10
32756 Detmold